Das Regulative Prinzip
Immer mal wieder habe ich in vergangenen Beiträgen das sogenannte “regulative Prinzip” des Gottesdienstes erwähnt. Dies geht zurück auf Calvin, auch wenn er es namentlich so nicht erwähnt, und wurde besonders von den Puritanern radikal umgesetzt.
Es besagt einfach folgendes: was nicht in der Schrift explizit als Pflicht vorgeschrieben ist, ist uns in Bezug auf die gottesdienstliche Praxis strikt verboten. Dies ist eine explizit reformierte Überzeugung. Die Lutheraner hatten (und haben bis heute) nicht das Prinzip “was nicht geboten ist, ist verboten” (kalvinistisch), sondern “was nicht verboten ist, ist erlaubt”.Element für Element des Gottesdienstes müsste durchdacht werden, ob es dafür irgendeinen biblischen Befehl gibt. Wenn nicht – raus damit!
Das hätte natürlich die Konsequenz, dass nicht mehr viel übrig bliebe. Doch sei’s drum! Die reformierten Kirchen haben sich immer ausgezeichnet durch eine große Schlichtheit und ehrfürchtige Stimmung in ihren Gottesdiensten. Und das ist gut so! Je weniger Elemente im Gottesdienst und je stärker und klarer die biblische Begründung für diese Elemente, desto kleiner die Chance, dass irgend jemandes Gewissen dabei vergewaltigt wird. Im Idealfall haben wir einen “nach Gottes Wort reformierten” Gottesdienst, der aus Lesung des Wortes, aus Sündenbekenntnis und -vergebung, aus Psalmen und Lobgesängen, aus Gebet, der Predigt des Wortes Gottes, den Sakramenten und dem Segen besteht.
Was brauchen wir wirklich im Gottesdienst?